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   KG, 30.01.2001 - 19 WF 8771/00   

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https://dejure.org/2001,11314
KG, 30.01.2001 - 19 WF 8771/00 (https://dejure.org/2001,11314)
KG, Entscheidung vom 30.01.2001 - 19 WF 8771/00 (https://dejure.org/2001,11314)
KG, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 19 WF 8771/00 (https://dejure.org/2001,11314)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht; Unterhaltsurkunde; Zwangsvollstreckung; Zuständigkeit in Unterhaltssachen; Zuständigkeit aus Sachzusammenhang

  • Judicialis

    ZPO § 767; ; ZPO § 802; ; ZPO § 642 Abs. 1; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 568 Abs. 1; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg - 140 F 12013/00
  • KG, 30.01.2001 - 19 WF 8771/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 14.06.1999 - 3 AR 11/99

    Verfahren über Unterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern -

    Auszug aus KG, 30.01.2001 - 19 WF 8771/00
    Es kann hier dahinstehen, ob der wohl überwiegenden Meinung zu folgen ist, daß im Fall einer Vollstreckungsabwehrklage die ausschließliche Regelung des § 802 ZPO die Vorschrift des § 642 Abs. 1 ZPO verdrängt, weil das Prozeßgericht das sachnähere sei (so Münchener Kommentar / Coester-Waltjen, 2. Aufl., § 642 RdNr. 10; Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 642 RdNr. 12; OLG Schleswig, FamRZ 1999, 945; OLG Naumburg, FamRZ 2000, 1166).
  • OLG Schleswig, 23.12.1998 - 13 WF 152/98
    Auszug aus KG, 30.01.2001 - 19 WF 8771/00
    Es kann hier dahinstehen, ob der wohl überwiegenden Meinung zu folgen ist, daß im Fall einer Vollstreckungsabwehrklage die ausschließliche Regelung des § 802 ZPO die Vorschrift des § 642 Abs. 1 ZPO verdrängt, weil das Prozeßgericht das sachnähere sei (so Münchener Kommentar / Coester-Waltjen, 2. Aufl., § 642 RdNr. 10; Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 642 RdNr. 12; OLG Schleswig, FamRZ 1999, 945; OLG Naumburg, FamRZ 2000, 1166).
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